Urkunde 1579 Mai 23

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

23. Mai 1579
Vor Detmar van Dinsing, Richter zu Bokum, erklärt Jungfer Johann[a] von Strunckede, welcher ihrer Großmutter Maregrett von Assbeck, Witwe van Strunckede, alle ihre fahrenden Güter nebst 3 gerichtlichen Verschreibungen über 300 Tlr. an Otten von der Dorneburg gen. Aschebroick, über 250 Goldg. an Johann von der Recken, Drost zu Blanckenstein, mit dem Willebrief des Diederich von Asbeck verschrieben hatte, dass diese Verschreibungen nicht gelten sollen, wenn sie vor ihrer Großmutter stürbe.

Zeugen: der Gerichtsschreiber Diedrich Beckmann, Christoffer Puttmann, Amtsfrone.

Vom Siegel des Richters Bruchstück. [1]

Siehe auch

Quelle

  1. Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen , Gräfl. Westerholtsches Archiv, Urk. Nr. 2140 http://www.westfaelische-geschichte.de/que40889